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Örtlicher PersonalRat

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Was macht der Personalrat?

Der Personalrat arbeitet vertrauensvoll  mit der erweiterten Schulleitung zusammen. Er unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

Die Arbeit des Personalrats unterliegt zwei Grundsätzen: Zum Einen erfüllt er eine Wächterstellung. Das bedeutet, er achtet beispielweise darauf, dass alle Lehrer:innen gleich behandelt werden. Der zweite Grundsatz lautet Recht und Billigkeit. Das bedeutet, er legt seinen Augenmerk auf die Fürsorgepflicht der Schulleitung.

Zu den Aufgaben des Personalrats gehört zum Beispiel die Beantragung von Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen. Er muss überwachen, ob alle Gesetze, insbesondere die des Arbeitsschutzes, zugunsten der Beschäftigten umgesetzt werden. 

Der Personalrat nimmt bei Bewerbergesprächen teil. Er ist Teil der Arbeitsschutzgruppe der Schule.