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Fachschule für Technik

Fachschule für Technik

Unsere neue Fachschule ist Projektschule

Die Fachschule für Technik der Claude-Dornier-Schule in Friedrichshafen bietet engagierten Fachkräften mit erster Berufserfahrung die Möglichkeit zur Weiterbildung in Vollzeit.

Die Ausbildung umfasst 2800 Stunden und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Maschinentechnik“/ „Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinentechnik“/“Bachelor Professional in Technik“

erworben wird.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erlangt.

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ordnet die Absolventen der Fachschule für Betriebswirtschaft und die Bachelor-Absolventen der Hochschulen auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des DQR) ein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wie ist unser neues Unterrichtskonzept organisiert?

Unsere neue Fachschule für Technik ist modern, flexibel und modular.

modern Kombination aus Präsenz- und Online-Unterricht (je ca. 50%) ermöglicht individuelle Lernzeiten und –ort
topaktuelle Themen wie 3D-Druck, Industrie 4.0, CAD-CAM …
flexibel Dauer wählbar: 2 Jahre; auf Wunsch 2,5 Jahre
Teilzeitarbeit während der Weiterbildung ist prinzipiell möglich
modular Kooperation der Claude-Dornier-Schule mit der kaufmännischen Schule erweitert das betriebswirtschaftliche Fächerangebot

Welche Prüfungen müssen Sie absolvieren?

Wie kommen Sie an die Claude-Dornier-Schule?

Anmeldungen für das folgende Schuljahr sind jeweils bis 1. März an die Claude-Dornier-Schule zu richten. Danach werden Bewerbungen noch entgegengenommen, wenn Schulplätze zur Verfügung stehen.

Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an:

Wie können Sie finanziell gefördert werden?

Für die Teilnahme an dieser beruflichen Weiterbildung gewährt die Agentur für Arbeit Unterstützung im Rahmen der Berufs- und Arbeitsförderungsvorschriften, soweit die Teilnehmer/innen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.
Ansprechpartner für die Förderung nach dem „Meister-Bafög“ (offizielle Bezeichnung: Förderung nach AFBG, d.h. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) und nach dem „Schüler-Bafög (“ offizielle Bezeichnung: Förderung nach BAföG, d.h. Bundesausbildungsförderungsgesetz) sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten.