Abschlussprüfungen

Liebe Schülerinnen und liebe Schüler,

am Dienstagnachmittag wurden wir durch das Kultusministerium darüber informiert, dass die Regelungen für die Abschlussprüfungen kurzfristig angepasst wurden. Unverändert gilt, dass bei Abschlussprüfungen auch ungetestete Personen die Schule betreten dürfen. Neu jedoch ist, dass während der Prüfung getestete und ungetestete Schülerinnen und Schüler in räumlicher Trennung sitzen müssen.

Positives Testergebnisses – Wie geht´s weiter?

Im Fall eines positiven Testergebnisses gilt jedoch Folgendes:

  • Bei einem positiven Testergebnis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, da Sie sich sofort in häusliche Isolierung begeben müssen. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testes können Sie an weiteren Prüfungsteilen teilnehmen.
  • Versäumte Prüfungsteile können erst in der Nachprüfung (Termine werden noch bekanntgegeben) nachgeholt werden.

Die Entscheidung für „getestet” bzw. „ungetestet”, gilt dann für den jeweiligen gesamten Prüfungszeitraum. Der Selbsttest darf nicht älter als zwei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag sein.

Sie werden via Email aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termin eine verpflichtende schriftliche Angabe an Ihre Abteilungsleitung zu senden:

  1. Ob Sie ungetestet an der Prüfung (alle Prüfungsteile) teilnehmen.
  2. Ob Sie ein Testangebot an folgenden zwei Tagen an der Schule annehmen möchten.

Sondertesttag 1: Sonntagnachmittag, den 09.05.2021, 16:00 – 18:00 Uhr, im Raum G0101

Bitte achten Sie im Besonderen auf die Mails Ihrer Abteilung!